Analyse, Beratung & Training – Zentrum in Zusammenarbeit mit der LMU München

Problemanalyse: Lage in Deutschland


A. Einstellungen

Die deutsche Gesellschaft wird insgesamt vielfältiger und die Bevölkerung wird seit Jahrzehnten immer weltoffener und liberaler: Kontinuierlich mehr Menschen akzeptieren oder schätzen eine Vielfalt an Lebensformen, unterschiedliche Familienherkünfte, Religionen und freie Entscheidungen bezüglich der eigenen Sexualität. Einstellungsdimensionen wie (klassischer) Rassismus sind aktuell auf einem historischen Tiefstand. Jedoch gibt es eine Radikalisierung einer verhältnismäßig kleinen Gruppe, die lauter und gewalttätiger wird (laut Decker et al 2016 ca. 7,3 Prozent). Zudem stellen Forschende neue „Feindbildkarrieren" fest: So haben insbesondere negative Einstellungen und Vorwürfe gegen muslimisch markierte Menschen sowie gegen Roma*nja und Sint*izze erheblich zugenommen. Seit der weltweiten Verbreitung von COVID-19 im Jahr 2020 sind zudem Feindseligkeiten gegen asiatisch gelesene Menschen und gegen Jüd*innen erstarkt.

Weiterführende Literatur

O. Decker, J. Kiess, E. Brähler (2016): Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellungen in Deutschland (Zusammenfassung).

Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) (2020): Themenheft: (Anti-)Rassismus. Zeitschrift der Bundeszentrale für Politische Bildung. 70. Jhrg., Nr. 40-42.


B. Aktivitäten

Gewalttätige Aktivitäten sowie Todeszahlen

Rassistische Delikte, inklusive Gewalttaten, sind in der Bundesrepublik Deutschland an der Tagesordnung. Rassistische Straftaten werden häufig noch zu unsystematisch und nur lückenhaft erfasst wie Dunkelfeldstudien, etwa des Bundeskriminalamtes, zeigen und wie auch Differenzen zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Erhebungen verdeutlichen. Oft gelingt es dem Gericht nicht, ein rassistisches Motiv festzuhalten und zu ahnden, wenn es nicht bereits von den Polizist*innen am Tatort erfasst wurde. Wenngleich die Gesetzesgrundlagen und Reglungen eindeutig sind, fehlt es an vielen Stellen oft noch an Wissen und Klarheit im Umgang mit rassistischen Delikten: Es sind Schulungen von Polizist*innen, Jurist*innen (insbesondere Staatsanwält*innen und Richter*innen) nötig, damit es zur Ahndung kommt und das Problem besser öffentlich bekannt und bearbeitbar wird.

Journalist*innen und Vertreter*innen von NGOs haben Todesfälle aufgrund von rassistischer, antisemitischer und extrem rechter Aggression seit 1990 öffentlich gemacht (213 Menschen bis Januar 2021) – viele fehlen - aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gründen - in der staatlichen Statistik. So zum Beispiel die fünf NSU-Morde in Bayern, sie seien zum Zeitpunkt der Feststellung der Motivation bereits verjährt gewesen und eine Integration in die Statistik nicht mehr möglich, so die Behörden. Das Land Brandenburg hat dagegen im Gespräch zwischen staatlichen Behörden, NGOs und Wissenschaftler*innen die eigenen Fälle neu aufgerollt und die Todeszahlen in der Folge angehoben.

Weiterführende Literatur

DIMR/unabhängiger OSZE-Evaluationsbericht (2016). B. Schellenberg und K. Lang: Toleranz und Nichtdiskriminierung. Bekämpfung von Diskriminierung und Hasskriminalität. In: Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.). Die Umsetzung ausgewählter OSZE Verpflichtungen zu Menschenrechten und Demokratie in Deutschland. Unabhängiger Evaluierungsbericht anlässlich des deutschen OSZE Vorsitzes 2016 (10-40). Berlin.

Die jeweils aktuellsten Daten finden sich beim VBRG.

Chronik flüchtlingsfeindliche Übergriffe von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung.
Die Zahl der Todesopfer rassistischer Gewalt seit 1990 werden von der Amadeu Antonio Stiftung veröffentlicht.

Verbale Aggressivität und Hassbotschaften

Zudem hat die verbale Aggressivität zugenommen, ob im öffentlichen Raum, in digitalen Chats oder als beleidigende Hassbotschaften. Verbale Gewalt kommt im beruflichen Kontext vor und reicht bis hinein ins Private. Es geht um Äußerungen, die rassistisch diskriminieren. Sie kommen von Einzelnen und sind Teil von gesellschaftlichen Diskursen. Nicht immer werden sie zur Anzeige gebracht. Delikte wie beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, Bedrohung und Volksverhetzung sollten allerdings angezeigt und geahndet werden, um dem persönlichen und gesellschaftlichen Klima der Angst, die durch verbale rassistische Attacken verbreitet werden, entgegenzutreten und Recht einzufordern.

Nicht selten kommt es vor, dass rassistische Äußerungen mit einer Forderung nach „Meinungsfreiheit" verknüpft werden, welche Diskriminierungsverbote übergeht. So wird gefordert, sich jenseits von Grundgesetz, Diskriminierungsschutz, Menschenrechten und strafrechtlichen Konsequenzen rassistisch und menschenverachtend äußern zu können – und damit ungestraft andere Menschen oder Gruppen beleidigen und diskriminieren zu dürfen.

Nach dem Terror des rassistischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) hat sich ein NSU 2.0 etabliert, der Menschen (meist aus rassistischen und auch aus sexistischen, frauenfeindlichen Gründen) bedroht und diffamiert. Die Anwältin Seda Başay-Yıldız, die als Nebenklageanwältin im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München die Familie des Mordopfers Enver Şimşek vertrat, hat das erste Schreiben im Jahr 2018 erhalten. Ihre private Adresse wurde zur gleichen Zeit von einem Frankfurter Polizeicomputer abgerufen. Bis heute ist der/die Täter*in bzw. Täter*innen nicht gefasst. Eine Unzahl weiterer Drohbriefe ist seither mit diesem Absender verschickt worden.

Weiterführende Literatur

Zum Thema „Meinungsfreiheit" und „Diskriminierungsverbot“: Artikel von H. Cremer (2017): Verbreitung rassistischen Gedankenguts - Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte.

Frankfurter Rundschau (2020): „NSU 2.0“: Bedrohte Frauen erheben schwere Vorwürfe gegen Polizei Frankfurt und Innenminister Beuth. Autor: Pitt v. Bebenburg


C. Akteure

Ob Neonazis, Faschist*innen, notorische Rassist*innen, Rechtspopulist*innen oder strategische Austester der Grenzen von Diskriminierungsschutz und Meinungsfreiheit – es gibt Akteure, die bewusst rassistisch diskriminieren und um Unterstützer*innen für ihre Ideologien werben.

Neonazistische Gruppen

Sie propagieren den alten biologistischen Rassismus und richten sich gewaltsam gegen die demokratische, pluralistische und menschenrechtlich orientierte Gesellschaft.

Weiterführende Literatur

Artikel „Neonazismus“ sowie „Neonazi-Kameradschaften“ von B. Schellenberg, in: W. Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Bd. 5. Organisationen, Institutionen, Bewegungen, de Gruyter, Saur: Berlin 2012, S. 445-447 /// S. 443-445.

Rechtspopulist*innen

Sie richten sich mit ethnisch-kulturalistischen Volkskonzepten (angeblicher Blutsverwandtschaft statt Staatsbürgerschaft) gegen Teile der Bevölkerung, wettern gegen die gewählten Volksvertreter*innen und rütteln an dem demokratisch-menschenrechtlichen Fundament der Gesellschaft.

Weiterführende Literatur

Artikel Rechtspopulismus im europäischen Vergleich – Kernelemente und Unterschiede von Britta Schellenberg (2017), Dossier Rechtspopulismus der BpB.

Wir (das sind wir als Team und diejenigen, an die wir uns mit „Den Menschen im Blick" richten)

Rassismus ist ein System von Denk- und Deutungsmustern in denen Menschen, die in unserer Gesellschaft sozialisiert sind, weitreichend verstrickt sind. Auch deshalb geht uns Rassismus alle an: Um das Versprechen der Pluralen Demokratie einzulösen, ist eine kritische Auseinandersetzung mit rassistischen Mustern und Strukturen nötig – auch gerade mit denen, in die wir selbst verstrickt sind. Ein wertschätzender Umgang miteinander ist von zentraler Bedeutung für moderne Arbeitswelten. Rassismus und Diskriminierung sind hingegen ein Problem – sie haben hier keinen Platz.

Weiterführende Literatur

B. Schellenberg (2020): Training Antidiskriminierung. Den Menschen im Blick. Schwerpunkt: Rassismus. Wochenschau Verlag.


D. Diskriminierungserfahrungen

Es handelt sich um ein junges Forschungsfeld. Wissenschaftler*innen, NGOs und staatliche Akteure wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erheben Daten und verweisen auf die Notwendigkeit, die Perspektive von Betroffenen von Diskriminierung zu berücksichtigen, ob in Analysen oder für die Strategieentwicklung. Um die genaue Bedeutung der Ergebnisse und ihre Einordnung gibt es kontroverse Debatten.

Weiterführende Literatur

ADS (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Erste Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung und Betroffenenbefragung. Autor_innen: Steffen Beigang, Karolina Fetz, Dorina Kalkum, Magdalena Otto. Berlin, Dezember.

LESMIGRAS (2015): CERD-Parallelbericht. Rassistische Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTI Personen in Deutschland. Eine intersektionale Analyse der Situation.

A. El-Mafaalani (et al.) (2016): Tatsächliche, messbare und subjektiv wahrgenommene Diskriminierung, in: Scherr, A., El-Mafaalani, A. & Yüksel, E. Handbuch Diskriminierungsforschung. Wiesbaden: Springer VS 2016.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen beraten und empowern Betroffene von Diskriminierung.


E. Formen Rassistischer Diskriminierung

Es gibt verschiedene Formen der rassistischen Diskriminierung. Wir wollen an dieser Stelle den Blick auf die – bislang häufig zu wenig beachtete - institutionelle Diskriminierung lenken. Insbesondere Regeln und Routinen zu überprüfen, die manchmal zu unideologischer und ungewollter rassistischen Diskriminierung führen können, ist für eine professionelle berufliche Praxis in der pluralen, demokratischen Gesellschaft unabdingbar.

Beispiel: Institutionelle rassistische Diskriminierung

In Deutschland ist die Beschäftigung mit institutioneller Diskriminierung relativ jung. Jedoch gibt es für den schulischen Bereich einschlägige Studien (vgl. insb. Gomolla und Radtke, z. B. gemeinsam 2009), die das Phänomen nachweisen. In Ländern wie den USA und Großbritannien wird das Thema der institutionellen Diskriminierung schon länger bearbeitet, sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis. So stellte in Großbritannien der im Rahmen eines Committee inquiry unter Sir William MacPherson of Cluny (eingesetzt durch das Innenministerium) untersuchte Mord (1993) an dem Schwarzen Briten Stephen Lawrence die Weichen für eine intensive Befassung mit institutionellem Rassismus und für nachhaltige Reformen bei der Polizei (vgl. Sir MacPherson of Cluny 1999).

Beispiele für institutionelle Diskriminierung in Deutschland sind Benachteiligung von Schüler*innen, die als nicht deutsch und/oder fremd markiert werden.(z.B. keine Gymnasialempfehlung trotz entsprechender Leistungen) und unprofessionelle polizeiliche Ermittlungen (beispielsweise hinsichtlich der NSU-Morde und Anschläge).

Seit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes werden institutionelle Diskriminierung und ihre Folgen in Deutschland stärker erkannt. NGOs, Anwält*innen, Wissenschaftler*innen haben die Muster institutioneller Diskriminierung detailliert am Beispiel der NSU-Ermittlungen dargestellt.

„Den Menschen im Blick" möchte zu den Themen „Diskriminierung und Rassismus" sensibilisieren, (Selbst-)Reflexionsprozesse einleiten und Handlungsoptionen erarbeiten. Der besondere Blick gilt der institutionellen rassistischen Diskriminierung und damit den eingeschliffenen Routinen und Arbeitsabläufen, die einer produktiven Teilhabe von Menschen im Weg stehen.

Weiterführende Literatur

Anwälte, Wissenschaftlerinnen und NGOs (2015): CERD-Parallelbericht. Institutioneller Rassismus am Beispiel des Falls der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und notwendige Schritte, um Einzelne und Gruppe vor rassistischer Diskriminierung zu schützen (Deutsch/Englisch).

M. Gomolla und F.-O. Radtke (2009): Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. Springer VS. Vortrag von F.-O. Radke (2016) /Bildungs-TV.

B. Schellenberg (2020): Training Antidiskriminierung. Den Menschen im Blick. Schwerpunkt: Rassismus. Wochenschau Verlag.

Und nur durch gegenseitigen Respekt können wir unsere Zukunft auf den Prinzipien der Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit aufbauen. Dazu gehört, dass wir es als unsere religiöse, menschliche und nationale Aufgabe betrachten, in gegenseitiger Achtung gemeinsam gegen antidemokratische Entwicklungen, gegen mangelnde Bildung, moralische Wertelosigkeit, Rassismus, Intoleranz, Gewalt, Extremismus, Hass gegen Juden, Christen oder Muslime vorgehen. Wenn nicht wir, wer sonst!?

Dr. Benjamin Idriz, Islamische Gemeinde Penzberg e.V., über das Projekt DEN MENSCHEN IM BLICK