Bildung gegen Rechtsextremismus
Bildungs- und Seminarangebote zu Nationalsozialismus / Rechtsextremismus / Demokratie und Vielfalt
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Bildungsangebote gegen Rechtsextremismus - ein Projekt der Bundeszentrale für politische Bildung

Hintergrund

Über die Natur des Nationalsozialismus und des aktuellen Rechtsextremismus besteht Erklärungsbedarf. Dazu sind präzise und detaillierte Informationen notwendig. Nach Stichworten sortiert, wird auf dieser Seite zentrales Wissen in uüberschaubarer und leicht zu handhabender Form bereitgestellt.

Fühlen Sie sich eingeladen, im digitalen Lexikon zu blättern.


  • „Volksfremde“

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    War es zu Beginn des 20. Jahrhunderts „der Jude“ das personalisierte Feindbild Nr.1 – so ist der heutige Prototyp des „Fremden“ oft „der Muslim“ oder „Roma“. Zudem gibt es aktuell eine verstärkt negative Debatte über „Flüchtlinge“. Als „volksfremd“ gelten darüber hinaus Politiker und Parteien, sowie Menschen, die sich für Grundgesetz und Menschenrechte engagieren. Sie werden als „Anti-Deutsche“ verunglimpft und bedroht.

  • Antisemitismus

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    Waren ursprünglich vor allem religiöse Vorurteile, soziale Ausgrenzung oder Neid Ursachen einer Judenfeindschaft, so traten im 19. Jahrhundert nationalistische und rassistische Motive hinzu. Antisemitische Einstellungen sind häufig mit revisionistischen Positionen und verschwörungstheoretischen Ansätzen verbunden.

  • Ausbürgerungen

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    Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“ im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Deutsche konnten „der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben“ (§ 2 des Gesetzes). Bis April 1945 wurden insgesamt 39.006 deutsche Staatsbürger namentlich ausgebürgert. In den Ausbürgerungslisten, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden, finden sich prominente Oppositionspolitiker und fast die gesamte geistige Elite der damaligen Zeit. Bereits die erste Liste vom Aug. 1933 enthält 33 Namen, u.a. die Autoren Alfred Kerr u. Heinrich Mann, u. die Politiker Willi Münzenberg (KPD), Phillip Scheidemann (SPD) u. Otto Wels (SPD).

  • Bücherverbrennungen

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    Die B. wurde vom „Hauptamt für Presse und Propaganda“, das die NSDAP-beherrschte deutsche Studentenschaft (DSt) 1933 ab den deutschen Universitäten schuf, zentral organisiert. Am 10.05.1933 sollten an allen Universitäten Bücher unliebsamer Autoren verbrannt werden, die man aus den Bibliotheken herausschaffte. Begründet wurde das mit der angeblichen „Greulhetze des Judentums im Ausland“. Die „Verbrennungsfeiern“ fanden unter Beteiligung von Rektoren und Professoren überall nach dem gleichen Schema statt; die Ansprache hielt meist ein studentischer Funktionär, in Berlin außerdem Chef-Propagandist Goebbels persönlich. Es wurden „12 Thesen wider den undeutsch Geist“ proklamiert, anschließend warf man mit „Feuersprüchen“ unter Nennung der jeweiligen Autoren deren Bücher auf einen brennenden Scheiterhaufen, u.a. Erich Kästner, Heinrich und Thomas Mann, Karl Marx und Kurt Tucholsky.

  • Demokratiefeindlichkeit und Autoritarismus

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    Die Volksgemeinschaft ist ein streng hierarchisch gegliedertes Gemeinwesen, in dem Staat und Volk zur Einheit verschmelzen. So werden Prinzipien der liberalen, pluralistischen Demokratie wie Individualismus und Universalismus zum Störfaktor. Ein Führer oder Staat setzt den als kollektiv verstandenen Volkswillen um.

  • Ermächtigungsgesetz

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    Der Erlass des „Gesetz(es) zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (E.) sollte erwirkten, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat und ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das E. musste mit 2/3-Mehrheit vom Parlament angenommen werden, da es verfassungsändernd war. Am Tag der Abstimmung, dem 24.03.1933, waren sämtliche KPD-Abgeordnete verhaftet, zudem war der Druck auf die zur Abstimmung anwesenden Abgeordneten groß (u.a. durch die Präsenz bewaffneter SA- und SS-Männer im Plenarsaal). Letztlich stimmten nur die SPD-Abgeordneten gegen das E., weshalb es verabschiedet wurde. Damit war die formelle Selbstentmachtung des Parlaments vollzogen u. die Macht Hitlers etabliert. Der Rechts- u. Verfassungsstaat in Deutschland war beseitigt.

  • Film im Nationalsozialismus

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    Der NS-Staat nutzte die Suggestivkraft der Bilder im Film zur Mobilisierung, Hetze und Indoktrination. Mit dem Filmkammergesetz vom 14. Juni 1933 wurde die Gleichschaltung des deutschen Films eingeleitet. Die Filmindustrie wurde verstaatlicht und denen, die nicht die „erforderliche Zuverlässigkeit“ besaßen, konnte die Erlaubnis zur Berufsausübung entzogen werden. Dies geschah aus antisemitischen, rassistischen und politischen Gründen. So wurde der Film zu einem zentralen Propagandainstrument des NS-Regimes. Joseph Goebbels mit seinem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda sorgte für die staatliche Demagogie, Indoktrination und Manipulation. Mit der Verabschiedung des Reichslichtspielgesetzes vom Februar 1934 konnten Filme verboten werden, die das „nationalsozialistische Empfinden“ verletzten – bereits im ersten Jahr wurden über hundert Werke auf dieser Grundlage verboten. Von 1933 bis 1945 war der Reichsfilmintendant und Leiter der Abteilung Film im Reichspropagandaministerium, Dr. Fritz Hippler, dafür verantwortlich, dass die freigegebenen Filme, ihren Zweck als „Propagandamittel 1“ erfüllten. Es wurden etwa 1.100 abendfüllende Spielfilme, 66 deutsch-ausländische Produktionen und 600 ausländische Filme zugelassen. Das Filmrepertoire umfasst hetzerische Pseudo-Dokumentarfilme (z.B. „Feldzug in Polen“ oder „Jud Süß“, beide 1940), propagandistische Unterhaltungsfilme (wie „Wunschkonzert“, 1940) und tendenziöse Spielfilmportraits (z.B. „Friedrich Schiller“, 1940 oder „Carl Peters- ein deutsches Schicksal“, 1941). Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 stieg die Zahl der offenen Propagandafilme, die der „Volkserziehung“ und Mobilisierung dienen sollten, erheblich an. Im Jahr 1940 kamen gleichzeitig mit der Errichtung des Warschauer Ghettos und den ersten Deportationswellen deutscher Juden besonders infame antisemitische Hetzfilme ins Kino: „Jud Süß“, „Die Rothschilds“ und „Der ewige Jude“. Den SS-Mördern wurden entsprechende Filme direkt vor ihren Mordeinsätzen an Juden gezeigt. Der künstlerische Verlust Deutschlands aufgrund der NS-Unterdrückungspolitik war enorm. Es emigrierten über 1.500 Filmschaffende, darunter u.a. Elisabeth Bergner, Fritz Lang, Asta Nielsen, Ernst Lubitsch, Conrad Veidt und Billy Wilder. Vertiefend: Hermann Glaser, Peter Reichel, Albrecht Dümling und Michaela Haibl: Kunst, u.a. Film, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Hrgs. v. Wolfgang Benz, Herman Graml und Hermann Weiß, Klett-Cotta: Stuttgart 1997, S. 154-180. Ausstellung: Die Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fernsehen in Kooperation mit dem Museumsdienst Berlin hat die Ausstellung „Nationalsozialismus und Exil – Film und Filmschaffende“ entwickelt. Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, Potsdamer Straße 2, 10785 Berlin

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  • Ideologien der Ungleichwertigkeit

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    Es herrscht die Überzeugung, dass Menschen ein unterschiedlicher Wert zukommt. Menschen, die nicht der eigenen, durch geteilte Herkunft, Kultur, Neigungen etc. definierten Gruppe angehören, werden als minderwertig betrachtet. Personen, die zu entsprechend definierten Gruppen gehören, werden weitreichend Rechte abgesprochen, zudem werden sie häufig als bedrohlich dargestellt. Auch wenn solche Ideologien keineswegs nur bei Rechtsextremen und (Neo-)Nazis zu finden sind, gehören z.B. Rassismus, Antisemitismus und die Abwertung von Obdachlosen hier zum ideologischen Rüstzeug.

  • Konstruktion und Abwertung der „Anderen“

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    Gegenkonstrukt zur „Wir“-Gruppe bilden die als bedrohlich und minderwertig verstandenen „Anderen“ oder „Fremden“. Sie werden durch übersteigerte ethnische, religiöse, kulturelle, sexuelle und politische Ausgrenzungskriterien bestimmt. Rechtsextreme greifen aktuelle Ängste und Vorurteile breiterer Bevölkerungsgruppen auf und suchen sie zu verstärken. Diese Ideologieelemente wirken integrierend auf die verschiedenen Strömungen.

  • Militarismus

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    Der Wahl der Mittel zur Durchsetzung der eigenen ideologischen Ziele sind keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlicher Militarismus zeigt sich in aggressivem Verhalten ebenso wie in der Übertragung militärischer Prinzipien und Verhaltensformen auf die zivile Gesellschaft.

  • Nationaler Chauvinismus

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    Ein übersteigerter Nationalismus, der national­staatliche Interessen zum wichtigsten oder einzigen Maßstab erhebt. Es handelt sich um ein aggressives Abgrenzungsbedürfnis gegenüber Personen und Gruppen, die als nicht-dazugehörig definiert werden. Dies kann sich zu Bedrohungsvorstellungen steigern. Es wird ein ständiger Konkurrenzkampf zwischen Völkern/Nationen angenommen, ebenso die Überlegenheit der eigenen Bezugsgruppe.

  • Propaganda

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    Was unter „Propaganda“ zu verstehen ist, scheint offensichtlich zu sein. Lügen und die Manipulation von Informationen gehören nach allgemeiner Einschätzung ebenso zu ihren Merkmalen wie Zensur und Meinungslenkung, verbunden mit der Verfolgung oppositioneller Ansichten und der Verherrlichung einer Führerfigur. Mehr als eintausend Definitionsversuche, sämtlich mehr oder weniger unbefriedigend, wie neuere Untersuchungen lapidar konstatieren, legen jedoch die gegenteilige Ansicht näher. „Propaganda“ erweist sich begrifflich als vielfältig schillernd bei strukturell negativer Tendenz. Waren alle Definitionsversuche zu eng und einseitig, mitunter nicht frei von einem außerwissenschaftlichen lnteresse, vielleicht sogar unwissenschaftlich konzipiert? Die Begriffsgeschichte vermag nur bedingt weiterzuhelfen. „Propaganda“ wurde die längste Zeit keineswegs grundsätzlich negativ benutzt oder zumindest neutral verstanden und somit ähnlich positiv gebraucht wie das Verb „propagieren“ heute noch im deutschen Sprachgebrauch. Jedoch erfuhr das Substantiv seit dem Weltkrieg 1914/18, spätestens jedoch auf Grund der Erfahrungen mit den diktatoralen Systemen des 20. Jahrhunderts und insbesondere mit der nationalsozialistischen, kommunistischen und maoistischen Medienzensur und Meinungskontrolle eine entschiedene Bedeutungsabwertung. Nicht nur im populären Sprachgebrauch verwendet man „Propaganda“ nahezu ausschließlich zur Kennzeichnung von agitatorischen, persuasiven oder ähnlich rigorosen Lenkungsmaßnahmen in autoritären oder totalitären Gesellschaften, sondern auch in den Fachsprachen der historisch-politischen Wissenschaften, der Öffentlichkeitsarbeit bzw. Public Relations, im Management von Werbeagenturen sowie in den Medien- und Kommunikationswissenschaften.

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  • Propagandakommunikation im Nationalsozialismus

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    „Propagandakommunikation“ (PK) kann als ein Konglomerat werbender Prozesse verstanden werden. Sie umfasst dann als Kollektivsingular Themen und Inhalte öffentlicher Aktionen, alle Formen medialer Gestaltung sowie sämtliche Techniken und Methoden der offiziellen Präsentation. Bei der PK handelt es sich zumeist um verbal und bildlich einfach geformte sowie höchst emotional gestaltete Inhalte. Der Terminus „Propagandakommunikation“ eignet sich zur Analyse der Propaganda und ihrer Wechselwirkungen in der NS-Diktatur, weil er konzeptionell, thematisch und inhaltlich weit ist.
    - Er verweist auf die Komplexität des Gegenstands und seiner Rahmenbedingungen.
    - Er unterstreicht eindringlich die Notwendigkeit, die zentralen Frage- und Problemstellungen der Untersuchung in ihrer Multiperspektivität zu berücksichtigen.
    - Er lenkt nachdrücklich den Blick auf die Herrschaftsstrukturen und die Wechselbeziehungen zwischen den propagierenden Institutionen.
    - Mit ihm lassen sich sowohl Kenntnisse gewinnen über die allgemeinen öffentlichen Verhältnisse als auch über die speziellen Publika – seien es Kneipen-, Straßen-, Arena- und Massen-Öffentlichkeiten –, als auch Einsichten über die Adressatenorientiertheit der Aktionen und über die Rezeptionsbedingungen.
    Der formierten Öffentlichkeit einer Diktatur bleiben alle jene Bereiche der Machtausübung sowie sämtliche Vorgänge verborgen, die unmittelbar oder auch nur indirekt dazu beitragen könnten, Herrschaftsverhältnisse zu destabilisieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass es auch in Diktaturen wie der nationalsozialistischen Formen von Öffentlichkeit gegeben hat. Sie waren in die sog. Volksgemeinschaft eingebettet und entsprechend formiert.

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  • Rassismus

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    Rassisten leiten aus Zugehörigkeitszuschreibungen zu einem bestimmten Volk oder einer bestimmten Ethnie eine soziale Rangordnung ab. Sie unterscheiden zwischen „wertvollen“/„überlegenen“ und „minderwertigen“ Gruppen von Menschen.

  • Rechtsdiktatur

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    Anstelle demokratischer Legitimation und Verantwortlichkeit wird das Führerprinzip als Ideal politischer Organisation angesehen. Pluralismus und parlamentarische Systeme werden abgelehnt und bekämpft. Das Volk wird als Einheit wahrgenommen, das dementsprechend einen einzigen Willen hat, der dann von einer Autorität umgesetzt werden kann und muss. Damit wird Individualismus verneint, ebenso wie universelle Gleichheits-und Freiheitsrechte des Menschen. Das Individuum hat sich der „Volksgemeinschaft“ bedingungslos unterzuordnen. Die Gemeinschaft hat den absoluten Vorrang vor Freiheit, körperlicher Unversehrtheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Gewissensfreiheit etc.

  • Reichstagsbrandverordnung

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    Bezeichnung für die Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ des Reichspräsidenten vom 28.02.1933. Sie wurde einen Tag nach dem Reichstagsbrand mit der Begründung der „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ erlassen. Die R. setzte wesentliche Grundrechte außer Kraft: das Recht auf persönliche Freiheit; die Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit; das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis; die Unverletzlichkeit der Wohnung. Zudem wurden Strafbestimmungen verschärft, u.a. Todesstrafe für „Hochverrat“ u. Brandstiftung. Die R. bot die rechtliche Grundlage für die Verhaftungswelle gegen Oppositionelle u. deren Aburteilung. Sie erlaubte der Reichsregierung auch Eingriffe in Landesangelegenheiten u. ermöglichte somit die zunehmende Gleichschaltung der Länder. Insgesamt diente sie der Schaffung des Ausnahmezustandes u. war ein entscheidender Schritt hin zur Errichtung der NS-Diktatur.

  • Schriftleitergesetz

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    Am 4.10.1933 erlassenes Gesetz mit dem Ziel, die gesamte deutsche Presse zum NS-Propagandamittel und Herrschaftsinstrument zu machen. Das S. erklärte die Tätigkeit der Redakteure zu einer „öffentlichen Aufgabe“. In die Berufsliste der Schriftleiter konnte nur eingetragen werden, wer die deutsche Reichsangehörigkeit besaß, „arischer Abstammung“ und nicht mit einer Person von „nichtarischer Abstammung“ verheiratet war. Das S. erlegte dem Schriftleiter u.a. die Verpflichtung auf, „aus den Zeitungen alles fernzuhalten (...) was geeignet ist, die Kraft des Deutschen Reiches nach außen oder im Innern, den Gemeinschaftswillen des deutschen Volkes, die deutsche Wehrhaftigkeit, Kultur oder Wirtschaft zu schwächen“. Berufsgerichte der Presse konnten bei Verstößen ein Berufsverbot aussprechen, das auch durch den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda verfügt werden konnte. Bis zum 1. Jan. 1934 verloren etwa 1300 Journalisten ihre Arbeit.

  • Sozialdarwinismus

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    Die (wissenschaftlich unhaltbare) Auffassung, dass sich die von Charles Darwin postulierte biologische Evolutionstheorie auf gesellschaftliche Zusammenhänge übertragen lässt, diese also analog funktionieren. Dem Sozialdarwinismus „zufolge beruht das Lebensrecht eines Kollektivs (oder Individuums) primär auf der Tatsache, dass es sich in einem ewigen Daseinskampf der Völker (der Individuen) behaupten kann. Das Recht zu leben steht und fällt mit der Macht zum Überleben; damit wird das Drangsalieren von Schwächern oder Wehrlosen legitimisiert – ihnen wird das Recht zu (über)leben abgesprochen.

  • Ungleichheit und Ungleichwertigkeit

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    Der Begriff „Rechtsextremismus“ bezeichnet keine in sich geschlossene Ideologie. Es handelt sich um ein Menschen- und Weltbild, das von einer grundlegenden Ungleichheit und Ungleichwertigkeit der Menschen ausgeht. Jeder Mensch wird entlang der zugeschriebenen ethnischen oder völkisch-nationalen Zugehörigkeit bewertet. Damit steht Rechtsextremismus im Widerspruch zum Gleichheitsgebot, das im Grundgesetz (Artikel 3) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 1) verankert ist, ebenso wie zum Grundgedanken der Demokratie. Die Ungleichwertigkeitsvorstellungen kommen in unterschiedlicher Intensität zum Ausdruck: Sie sind Grundlage von Diskriminierung und Ausgrenzung, von physischer Gewalt und Mord.

  • Verharmlosung des Nationalsozialismus

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    Rechtsextremismus kann nicht mit Neonazismus gleichgesetzt werden, da die Bejahung des historischen bzw. das Anstreben eines zukünftigen Nationalsozialismus nicht von allen Rechtsextremen geteilt wird. Aussagen wie: „Die Verbrechen des Nationalsozialismus sind in der Geschichtsschreibung weit übertrieben worden“, oder „Der Nationalsozialismus hatte auch seine guten Seiten“ sind jedoch kennzeichnend für ein rechtsextremes Geschichtsbild.

  • Völkischer Nationalismus

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    Kern des Rechtsextremismus ist die Überhöhung der eigenen Nation bzw. „Volksgemeinschaft“ bei gleichzeitiger Abwertung anderer. Es wird ein auf Blutsverwandtschaft gründendes „Volk“ als „Wir“-Gruppe angenommen und mit positiven Eigenschaften belegt. Das Volk wird als Einheit verstanden, das zwar überlegen, aber aufgrund seiner Feinde stets in seiner Existenz bedroht ist. Das Bild eines einst ruhmreichen Volk wird für die Zukunft neu entworfen.

  • Volksgemeinschaft

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    Mit dem Begriff „Volksgemeinschaft“ definierten die Nationalsozialisten eine ethnisch und politisch definierte Wir-Gruppe, die an einen fiktiven germanischen Ständestaat anlehnte und gleichzeitig die neue staatliche Verfasstheit ausdrückte. Die gesellschaftliche Position des Einzelnen, so wurde versprochen, sollte nicht mehr von Bildung, Vermögen oder gesellschaftlichen Stellung abgeleitet werden, sondern auf der angeblichen natürlichen Ungleichheit von Menschen beruhen. Das Konzept der „Volksgemeinschaft“ war grundlegend für den nationalsozialistischen Gesellschaftsumbau. So erfolgte die Gleichschaltung des politischen und gesellschaftlichen Lebens im Namen einer mythisch überhöhten Einheit des Volkes. Demokratischer Pluralismus und Gleichheitsgedanken wurden vom Glauben an einen allgemeinen Volkswillen der Volksgemeinschaft abgelöst, der jedoch tatsächlich in letzter Instanz der unantastbare Wille des „Führers“ war. Die bestehenden Klassengegensätze der kapitalistischen Industriegesellschaft wurden für nicht existent oder bedeutsam erklärt. Schlagworte wie „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“ beschworen die Eingliederung in eine opferbereite Leistungsgemeinschaft. Völkisches Gedeihen sollte Bewertungsmaßstab sein, die Rechte des Einzelnen wurden negiert. Damit bildete das Konzept der „Volksgemeinschaft“ das Fundament nationalsozialistischer Ideologie. Es stand hinter dem Erziehungsprogramm der Hitlerjugend wie hinter der Verklärung der deutschen Frau zur Aufzieherin erbgesunder, arischer Kinder und hinter Sammelaktionen des Winterhilfswerks wie deren „Eintopfsonntagen“.

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