Bildung gegen Rechtsextremismus
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Bildungsangebote gegen Rechtsextremismus - ein Projekt der Bundeszentrale für politische Bildung

Rechtsextreme Propaganda heute: Versuch einer Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen

Unterrichtsmodul 4 (2 Stunden)

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    I. Einführung: Die „Trauermärsche“ in Bad Nenndorf

    Seit 2005 ruft das rechtsradikale „Gedenkbündnis Bad Nenndorf“ jährlich zu sogenannten „Trauermärschen“ in dem niedersächsischen Kurort auf. Ziel ist das in der Ortsmitte gelegene „Wincklerbad“, ein in den 1930er-Jahren errichtetes Badehaus, in dem die britische Besatzungsmacht in den Jahren 1946 bis 1947 ein Verhörlager betrieb. Hier inhaftierten die Briten u.a. hochrangige Nationalsozialisten, von denen sie sich z.B. Informationen über eine mögliche Partisanenarmee erhofften, die den Krieg gegen die Alliierten fortsetzen sollte. Dabei litten die Gefangenen zweifelsfrei unter unmenschlichen Haftbedingungen gekennzeichnet durch Folter, Mangelernährung und eine miserable medizinische Versorgung, die den Tod von mindestens zwei Gefangenen herbeiführten.

    Diese unhaltbaren Zustände erlauben es den Neonazis, die damaligen Geschehnisse in Bad Nenndorf für eine radikale Umdeutung der Geschichte zu instrumentalisieren: Sie sehen die Ereignisse im „Wincklerbad“ als Belege für umfassende alliierte Kriegsverbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung und intendieren demnach eine Gleichsetzung deutscher und alliierter Kriegsverbrechen, was zugleich eine Relativierung deutscher Gräueltaten während des „Dritten Reiches“ beinhaltet.

    Um dieses Geschichtsbild öffentlichkeitswirksam zu propagieren, veranstalten die Neonazis die zuvor angesprochenen Demonstrationen, die sie bereits bis zum Jahr 2030 bei den zuständigen Behörden angemeldet haben. Offensichtlich soll die niedersächsische Kleinstadt neben Dresden zu einer neuen nationalen Pilgerstätte der Rechten avancieren und damit Wunsiedel als Identifikationsort der Rechtsradikalen ablösen. In der Tat fanden sich in einigen Jahren mehrere Hundert Demonstranten in Bad Nenndorf ein, die sich jedoch einer großen Zahl an Gegendemonstranten gegenübersahen. Dank des Engagements großer Teile der Bürger des Kurortes, die sich u.a. zum Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ zusammenschlossen, gelang es so, die Zahl der Teilnehmer aufseiten der Rechtsextremen in der jüngsten Zeit deutlich zu reduzieren.

    Mithilfe der vorliegenden Materialien sollen die Schülerinnen und Schüler die von den Rechtsradikalen vorgenommen Instrumentalisierung und Umdeutung der Geschichte erkennen und vor allem die hier vorgenommene Relativierung deutscher Verbrechen während des „Dritten Reiches“ zurückweisen.


    II. Möglicher Ablauf der Unterrichtssequenz

    Zur Behandlung der grundlegenden Inhalte reicht es aus, mit den Schülern im Rahmen einer Doppelstunde den Überblickstext zu bearbeiten und anschließend die – unzulässige - Gleichsetzung der Inhaftierungen im „Wincklerbad“ mit den Verbrechen des „Dritten Reiches“ zu thematisieren. Die Biographien sowie der Artikel aus der „Zeit“ sind dagegen als Materialien zur Vertiefung gedacht, mithilfe derer die Verschiedenartigkeit dieser historischen Prozesse stärker verdeutlicht werden kann. Zunächst können sich die Schülerinnen und Schüler dabei in arbeitsteiliger Gruppenarbeit mit den drei bereitgestellten Biographien auseinandersetzen. Im nächsten Schritt studieren sie in Einzelarbeit den Zeit-Artikel und diskutieren die Inhalte im Klassenverband.


    III. Einstieg

    Als Annäherung und Problematisierung des Themas bietet sich die „Bürgerinformation“ des „Gedenkbündnisses Bad Nenndorf“ an. Dieser rechtsextreme Flyer (AB1a und AB1b), der sich an „couragierte“ „Volksgenossen“ richtet und diese über „historische Tatsachen“ aufzuklären vorgibt, zeigt exemplarisch die Instrumentalisierung der Vorgänge im „Wincklerbad“ durch die extreme Rechte. So wird das Geschehen im britischen Verhörlager Bad Nenndorf zum Anlass genommen, die Geschichte grundlegend umzudeuten. Die Westalliierten werden als „verbrecherische, kriegstreibende Kräfte“ bezeichnet, welche aus Angst vor einem „freien, selbstbewussten und souveränen Deutschland“ einer Aufarbeitung der Verbrechen im Wincklerbad im Wege stehen.

    Die folgenden Angaben beziehen sich auf den mittleren Ausschnitt (AB2) des kompletten Flyers. Der komplette Flyer kann zusätzlich als Folie mit einem OH-Projektor an die Wand geworfen werden (AB1a und AB1b). Der mittlere Ausschnitt (AB2) kann dann zur Bearbeitung ebenso an die Wand geworfen werden. Somit ist eine Verteilung der rechtsextremen Propaganda (als Ausdruck) nicht nötig.

    Arbeitsauftrag

    1. Beschreiben Sie zunächst Ihre eigenen Eindrücke.

    2. Benennen Sie dann die möglichen Intentionen der Urheber des Flugblattes.

    Lösungsvorschläge

    Zu 1.

    • Empathie/Mitleid für die inhaftierten Nationalsozialisten, die „schikaniert, genötigt, bedroht, misshandelt [und] gefoltert“ wurden.

    • Ob der Bilder eines abgemagerten Mannes, Neugierde mehr zu erfahren.

    • Erinnerung an andere Bilder, die man schon gesehen hat, insbesondere von NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern.

    Zu 2.

    • Die Häftlinge werden zu Märtyrern verklärt („grausames Martyrium“).

    • Diese Wirkung wird noch unterstrichen, durch die Auswahl der Bilder, welche offenkundig eine Gleichsetzung mit der Situation der Insassen nationalsozialistischer Konzentrations- und Vernichtungslager intendieren. (Es sollte hier ggf. darauf hingewiesen werden, dass die Fotos von britischen Ärzten aufgenommen wurden, um eine Aufklärung der von der britischen Regierung als problematisch eingeschätzten Vorgänge in Bad Nenndorf zu ermöglichen).

    • Die Alliierten werden als verbrecherisch dargestellt („alliierte Nachkriegsverbrechen“). Sie gingen scheinbar willkürlich vor (Zitat) und haben das deutsche Volk nur scheinbar befreit (Textteile sind in Anführungszeichen gesetzt).

    • Die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland wird infrage gestellt, da angebliche „Systemhistoriker“ die Alliierten vermeintlich nicht öffentlich kritisieren dürfen.

    • Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nationalsozialisten während des NS-Regimes werden mit punktuellem Fehlverhalten der britischen Besatzungsmacht (am Beispiel der Missstände im Auffanglager Bad Nenndorf) gleichgesetzt.

    • Ergebnis: Eine Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen (Holocaust).

    Nebenbemerkung: Die im Flyer aufgestellten Behauptungen sind unter Umständen richtigzustellen. Tatsächlich wurden – entgegen der Behauptung der Neonazis – keine Kinder („Jungen“) inhaftiert. Es wurden hingegen wichtige Amtsträger der NSDAP, der Wehrmacht, der SS, der HJ und anderer NS-Organisationen inhaftiert. Weiter ist es falsch, dass „viele“ das Verhörlager nicht überlebten. Bekannt ist, dass es zwei Todesfälle im Krankenhaus gab. Darüber hinaus kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass durch Einschübe wie „Natürlich wissen wir, ...“ typische rechtsextreme Phantasien von böswilligen Vernichtungsplänen gegen „die Deutschen“ assoziiert werden. Unklar ist zudem, ob es ein entsprechendes Zitat aus den Vernehmungen überhaupt gibt.


    IV. Erarbeitung des historischen Hintergrundes

    Der historische Hintergrund wird in Einzelarbeit anhand des Arbeitsblattes AB 3 „Das Verhörlager ‚Wincklerbad’ in Bad Nenndorf (1945-1947) (AB3) erarbeitet.

    Arbeitsauftrag

    Fertigen Sie eine Zeitleiste von Mai 1945 bis Juli 1948 an und tragen Sie die wichtigsten Ereignisse zur Geschichte des Verhörlagers in Bad Nenndorf ein.

    Lösungsvorschlag

    • 1. August 1945: Errichtung des CSDIC* No. 74 in Bad Nenndorf durch das britische Militär, ca. 2.000 Leute müssen ein ca. 25 ha großes Areal um das Wincklerbad und das Badehaus verlassen. Das Gebiet wird durch Stacheldrahtzaun gesichert.

    • 1945/46: Vornehmlich Internierung hoher NS-Funktionäre auf Grundlage des „Automatic Arrest“ ohne Einzelfallprüfung, Besatzungsbehörden wollen vor allem Partisanenkrieg verhindern, schwere Misshandlung der Gefangenen. 1946/47 Nunmehr vor allem Inhaftierung vermeintlicher sowjetischer Spione oder Kommunisten, weiterhin sind Folter und Unterernährung an der Tagesordnung. Mind. 100 Gefangene müssen in Krankenhäuser überstellt werden.

    • Februar 1947: Zwei Gefangene aus Bad Nenndorf sterben innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einlieferung in das Militärkrankenhaus Rotenburg/Wümme an Verletzungen, die ihnen im „Wincklerbad“ zugeführt wurden.

    • Februar – April 1947: Beginn einer Untersuchung der Vorgänge im CSDIC No. 74 durch britische Militärbehörden, erste Debatte im Unterhaus.

    • April 1947: Entlassung des Lagerkommandanten

    • Juli 1947: Schließung des Verhörlagers

    • März – Juli 1948: Vorwiegend nicht-öffentliche Prozesse gegen Angehörige der Lagerleitung und den Lagerarzt vor britischen Militärgerichten in Hannover, Hamburg und London, die mit Freisprüchen bzw. Entlassung aus dem Dienst enden.

    Im Rahmen dieser Phase können auch die zeitgenössischen Bilder gezeigt werden: (AB4). Die Bilder sind von 1946 und zeigen Teile des Areals. Im Gebäude des ehemaligen Wincklerbades befinden sich heute einige Arztpraxen, größere Teile stehen leer.

    * Combined Services Detailed Interrogation Camp (genaue britische Bezeichnung des Verhörlagers)


    V. Abschluss/Vertiefung

    Abschließend sollten in jedem Fall die Gründe besprochen werden, warum die Vorgänge im Verhörlager „Wincklerbad“ nicht mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gleichzusetzen sind, auch wenn hier zweifellos schwere Grundrechtsverstöße zu konstatieren sind. Dies kann entweder in Form des Exkurses geschehen, falls die Zeit im Unterricht nicht jedoch reicht, ist eine entsprechende Abschlussdiskussion auch bereits hier gut möglich.

    Aufgabenstellung

    Erläutern Sie, inwiefern sich die Vorgänge im Verhörlager „Wincklerbad“ und die Verbrechen der Nationalsozialisten unterscheiden.

    Lösungsvorschläge

    • Es handelte sich beim „Wincklerbad“ um einen Sonderfall innerhalb des alliierten Lagersystems. In den Jahren 1945/46 wurden in der britischen Besatzungszone – vornehmlich aus Angst vor einem Wiederaufleben des NS – ca. 90.000 Menschen in „Civil Internment Camps“ untergebracht, die in der Regel entsprechend dem Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen nicht gefoltert wurden (vgl. Anhalt/Holz, S. 33).

    • Im „Dritten Reich“ war – im Gegensatz zum Vereinigten Königreich - die Ausgrenzung, Entrechtung, Internierung und auch Vernichtung von „Gemeinschaftsfremden“ ein Ziel staatlichen Handelns. Daher ist eine Gleichsetzung unzutreffend.

    • Die Vorgänge im CSDIC No. 74 wurden durch britische Behörden – ohne internationalen Druck – untersucht und im Parlament öffentlich diskutiert, zudem kam es zu Gerichtsprozessen, bei denen die Opfer durchaus aussagen konnten, d.h. die Verbrechen wurden mit den Mitteln des Rechtsstaats aufgeklärt und gestoppt.


    VI. Exkurs I: Exemplarische Biographien von Inhaftierten

    Die Schülerinnen und Schüler erhalten anhand von ausgewählten Biographien (AB5) Einblick in die Lebensläufe einiger Inhaftierter mit NS-Hintergrund. Aufgrund der Zielsetzung der Unterrichtssequenz wird auf Beispielbiographien der späteren Gefangenen, denen man z.B. Spionage für die UdSSR vorwarf, aus.

    Anhand der hier ausgewählten Inhaftierten können die Schüler erkennen, dass sich in Bad Nenndorf hochrangige Vertreter des NS-Regimes befanden, die im Rahmen der Bemühungen um die Entnazifizierung und aus Furcht vor einem Partisanenkrieg gegen die Alliierten festgesetzt und vernommen wurden. In allen drei Fällen klagten die Gefangenen – wie im rechtsextremen Flugblatt aktuell behauptet - über Misshandlungen. Tatsächlich wird anhand der Häftlingsbiographien jedoch auch sichtbar, dass es Unterschiede bei der Behandlung im Verhörlager gab. So genoss Nicolaus von Below einige Privilegien, diese waren - offensichtlich der Tatsache geschuldet, dass sich die Briten von ihm besonders sensible Informationen erhofften. Zugleich erlaubt die Betrachtung der Lebensläufe auch einen Einblick in die Bestrafungspraxis gegenüber hochrangigen NS-Funktionären in der Bundesrepublik Deutschland.

    Die hier ausgewählten Biographien können von den Schülern – ggf. arbeitsteilig (in Kleingruppenarbeit) – nach den u.g. Kriterien ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden in die bereitgestellt Tabelle eingetragen (AB6).

    Aufgabenstellung

    Füllen Sie die Tabelle auf Grundlage der von Ihnen bearbeiteten Biographie aus.

    Lösungsvorschlag

      Otto Dietrich Nicolaus von Below Oswald Ludwig Pohl
    Position im „Dritten Reich“ Reichspressechef der NSDAP (ab 1931), Vorsitzender des Reichsverbandes der Deutschen Presse (ab 1933) und Pressechef der Reichsregierung (ab 1934) Luftwaffenoffizier in der „Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler“, gehörte zum inneren Zirkel Hitlers Leiter des SS-Wirtschafts-verwaltungshauptamtes im Range eines SS-Obergruppenführers und Generalleutnants der Waffen-SS, wichtiger Organisator des Holocaust
    Erfahrungen während der Inhaftierung

    - er verfasste Berichte über das NS-Nachrichten- und Propagandasystem sowie Charakteranalysen von führenden NS-Funktionären

    - Erniedrigung (Reinigung der Toiletten)

    - er sollte Hitlers letzte geheime Befehle aufschreiben

    - erhielt daher (meist) Sonderbehandlung (beheiztes Einzelzimmer, später gewisse Bewegungsfreiheit)

    - berichtete über schlechtes Essen

    - ihm wurden auf dem Weg zu (vermeintlichen) Verhören zwei Zähne ausgeschlagen, wobei der Vernehmungsoffizier die Schuldigen zu finden versuchte
    Strafmaß 7 Jahre Gefängnis, jedoch Begnadigung im Jahr 1950   Tod durch den Strang
    Weiterer Werdegang Tätigkeit bei der Deutschen Kraftfahrt-gesellschaft Lebte bis zu seinem Tod 1984 in Norddeutschland  

     


    VII. Exkurs II: Zeit-Artikel von Heiner Wember: Tommies als Täter

    In dem Zeit-Artikel vom 30. März verwahrt sich Heiner Wember gegen die z.B. im Flyer zum „Ehrenmarsch“ 2013 vorgenommen Gleichsetzung der NS-Verbrechen mit den Vorgängen im „Wincklerbad“ (AB7).

    Aufgabenstellung

    Notieren Sie die von Wember genannten Gründe, aus denen er eine Gleichsetzung der Vorgänge im „Wincklerbad“ und der Verbrechen im „Dritten Reich“ ablehnt.

    Lösungsvorschläge

    • Die Aufklärung der Verbrechen in Nenndorf und die Schließung des Lagers erfolgte durch die britischen Behörden. Dies zeige die Überlegenheit der Demokratie (Zeile 10-2)

    • Im „Dritten Reich“ wurden die Verbrechen – im Gegensatz zur britischen Besatzungszone – verschwiegen (14f.)

    • Ein Gefangener konnte sich beschweren, was den Besuch des Lagers durch den Abgeordneten Stokes sowie eine Unterhausdebatte zur Folge hatte (29-35). Man kann sich vorstellen, wie eine ähnliche Beschwerde eines KZ-Häftlings geendet wäre (besonderes Quälen, sofortiges Erschießen etc.).

    • Nenndorf war eine Ausnahme, was den Umgang mit (vermeintlichen) NS-Tätern durch die britischen Alliierten betrifft. Die insgesamt ca. 90.000 in der britischen Zone Inhaftierten wurden überwiegend „korrekt“ behandelt (46-50).

    • ... (vgl. auch Lösungsvorschläge unter Abschluss/Vertiefung)


    VIII. Weitere Informationen

    Anhalt, Utz und Steffen Holz, Das verbotene Dorf, Hannover 2011.

    Etwas unkritische Homepage des MI5.
    https://www.mi5.gov.uk/home/mi5-history/the-cold-war/bad-nenndorf.html

    Umfassender Artikel von Ian Cobain vom Dezember 2005, der dem Thema wieder größere Aufmerksamkeit bescherte.
    http://www.theguardian.com/uk/2005/dec/17/secondworldwar.topstories3

    Weiterer Artikel von Cobain, der die von Wember angesprochenen Fotos zeigt, auch wenn dieser Artikel laut der Datierung der Online-Ausgaben nach dem Zeit-Artikel erschien.
    http://www.theguardian.com/politics/2006/apr/03/uk.freedomofinformation

    Der Zeit-Artikel ist die Grundlage des Arbeitsblattes AB4 „Tommis als Täter?“ (AB7)
    http://www.zeit.de/online/2006/14/bad_nenndorf

    Einziger Artikel im Spiegel-Archiv, der das Verhörlager (en passant) erwähnt. Man gewinnt den Eindruck, das Verhörlager sei allgemein bekannt gewesen.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44439435.html


Arbeitsaufträge (alle)


Einstieg

1. Beschreiben Sie zunächst Ihre eigenen Eindrücke.

2. Benennen Sie dann die möglichen Intentionen der Urheber des Flugblattes.

Im Klassenverbund: Folien für den OHP: ggf. AB1a und AB1b „Rechtsextremer Flyer, Seite 1“ und „Rechtsextremer Flyer, Seite 2“, mindestens: AB2 „Ausschnitt aus rechtsextremem Flyer“.


Erarbeitung des historischen Hintergrunds

Fertigen Sie eine Zeitleiste von Mai 1945 bis Juli 1948 an und tragen Sie die wichtigsten Ereignisse zur Geschichte des Verhörlagers in Bad Nenndorf ein.

  • Alle: AB3 „Überblick: Das Verhörlager ‚Wincklerbad’ in Bad Nenndorf (1945-1947)“

  • Im Klassenverbund: ggf. Folie AB4 „Bilder Lager 1946“

* Abschluss/Vertiefung: Falls Unterrichtseinheit hier bereits beendet wird (sonst erst unter Exkurs II): Erläutern Sie, inwiefern sich die Vorgänge im Verhörlager „Wincklerbad“ und die Verbrechen der Nationalsozialisten unterscheiden.


Exkurs I

Füllen Sie die Tabelle auf Grundlage der von Ihnen bearbeiteten Biographie aus.

  • Gruppe 1: AB5a „Biographie des Lagerinsassen Otto Dietrich“

  • Gruppe 2: AB5b „Biographie des Lagerinsassen Nicolaus von Below“

  • Gruppe 3: AB5c „Biographie des Lagerinsassen Oswald Ludwig Pohl“

  • Alle: AB6 „Tabelle“


Exkurs II

Notieren Sie die von Wember genannten Gründe, aus denen er eine Gleichsetzung der Vorgänge im „Wincklerbad“ und der Verbrechen im „Dritten Reich“ ablehnt.
Alle: AB7 „Zeit-Artikel 'Tommy als Täter?' “

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